Festbremsalarm

1. Fdl alarmiert Lf
2. Lf nimmt nach dem Zughalt Kontakt mit dem Interventionszentrum auf. GSM-R: 1881 / Tel: 0800 864 378 (innerhalb CH) / Tel: +41 51 225 47 01
3. IZ ZKE teilt dem Lf alle nötigen Alarmdaten mit.
  • Selbstschutz beachten, evtl. Nachbargleis sperren lassen!
  • Bei der Kontrolle müssen immer auch die Achsen der Lok mitgezählt werden.
4. Lf meldet sich nach Ankunft am Alarmfahrzeug wiederum telefonisch beim IZ ZKE.
5. IZ ZKE unterstützt den Lf bei der Intervention.

Schadensmerkmale

  • Verschobene Radbandagen
  • Überhitzungsspuren an den Rädern, Farbabbrand >50mm
  • Risse (Übergang Lauffläche/Stirnfläche, Radspeiche,-nabe,-scheibe)
  • Flachstellen mit einer Länge >60mm
  • Flachstellen mit Materialaufschieferungen > 1mm
  • Werden solche Schäden festgestellt, müssen die Fahrzeuge ausgesetzt werden. Ausnahme: Bei spannungsarmen Rädern mit Graugussbremssohlen muss das Fahrzeug bei Überhitzungsspuren nicht ausgesetzt werden, sofern keine weiteren Schäden vorhanden sind und die Bremse lose ist. Spannungsarme Räder von Güterwagen sind mit einem senkrechten Strich auf dem Lagergehäuse, Reisezugwagen mit rotem Dreieck an den oberen Stirnseitenecken gekennzeichnet.

Ursache/Massnahmen

Bremse/Handbremse fest

  • Handbremse lösen -> evtl. Bremse ausschalten
  • Überfüllte Bremse

  • Füllstoss oder Auslösevorrichtung am Steuerbehälter betätigen -> Bremsprobe
  • Bremsausschalthahn in Zwischenstellung

  • Ausschalthahn richtig stellen -> Bremsprobe Bremse evtl. ausschalten
  • G/P Wechsel in Zwischenstellung

  • G/P Wechsel richtig stellen -> Bremsprobe Bremse evtl. ausschalten
  • Brems-/Steuerventil undicht

  • Bremse ausschalten -> Bremse lose
  • Stopex verklemmt

  • Stopex lösen(Fachpersonal) -> Bremsprobe evtl. ausschalten
  • Zweigleitung undicht

  • Bremse ausschalten -> Bremse lose
  • 6. Kann die Bremse nicht gelöst oder das Fahrzeug nicht ausgereiht werden, verlangt das IZ ZKE bei einer definierten Stelle des EVU einen Visiteur zur Störungsbehebung.
    7. Lf passt nötigenfalls die Bremsrechnung / „Meldung an den Lf“ an.
    8. Lf meldet dem IZ ZKE nach der Intervention und Rückkehr auf die Lok seine Fahrbereitschaft.
    9. IZ ZKE gibt den Zug im Auftrag des EVU dem Fdl frei. Wenn erforderlich mit definierten Einschränkungen (reduzierte Geschwindigkeit/max. Distanz).
    10. Der Fdl erteilt dem Lf anschliessend die Zustimmung zur Weiterfahrt
    11. IZ ZKE organisiert weitere Massnahmen (Nachkontrolle, ao Halt, Aussetzen eines Fahrzeuges nach Tagesleistung, Verständigung EVU, Anpassung CIS-Daten durch EVU, etc.)