Heissläuferalarm

1. Fdl alarmiert Lf
2. Lf hält den Zug auf dem Interventions-Bhf bzw. auf der Strecke an. Würde sich der Halt in einem Tunnel oder auf einer Brücke befinden, ist mit Vmax 30km/h vollständig ins Freie(von der Brücke) zu fahren.
3. Lf nimmt nach dem Zughalt Kontakt mit dem Interventionszentrum auf. GSM-R: 1881 / Tel: 0800 864 378 (innerhalb CH) / Tel: +41 51 225 47 01
4. IZ ZKE teilt dem Lf alle nötigen Alarmdaten mit.
  • Selbstschutz beachten, evtl. Nachbargleis sperren lassen!
  • Bei der Kontrolle müssen immer auch die Achsen der Lok mitgezählt werden.
5. Lf meldet sich nach Ankunft am Alarmfahrzeug wiederum telefonisch beim IZ ZKE.
6. IZ ZKE unterstützt den Lf bei der Intervention.

Schadensmerkmale

  • Achslagergehäuse strahlt Wärme ab
  • Geruch nach verbranntem Fett
  • Mit Fett/Öl verschmutzte Radreifen
  • Fett/Ölaustritt beim Achsschenkel
  • Farbabbrand am Lagergehäuse oder an den Anbauteilen
  • Sichtbare Schäden an Lagergehäuse und Radaufhängung
  • Radsatz zeigt Merkmale von blockiertem Rad z.B. Farbabbrand am Radkörper, Schleifspuren oder Aufschieferungen an der Lauffläche (bei losen Bremsen)

7. Immer beide Achslager links/rechts vom selben Radsatz kontrollieren.
8. Fahrzeuge mit oben aufgeführten Schadensmerkmalen sind vor Ort durch einen Visiteur zu kontrollieren. Alarmfahrzeuge ohne Schadensmerkmale dürfen mit vmax 30 km/h bis zum nächsten Bahnhof verkehren und müssen dort ausgesetzt werden. Auf der Weiterfahrt betroffenes Fahrzeug bzw. Lager nach Möglichkeit beobachten.
9. Defekte Achslager sind mit einem Kreuz auf dem Lagerdeckel zu markieren.
10. Kann die Störung nicht behoben werden, verlangt das IZ ZKE bei einer definierten Stelle des EVU einen Visiteur zur Störungsbehebung.
11. Lf passt nötigenfalls die Bremsrechnung / „Meldung an den Lf“ an.
12. Lf meldet dem IZ ZKE nach der Intervention und Rückkehr auf die Lok seine Fahrbereitschaft.
13. IZ ZKE gibt den Zug im Auftrag des EVU dem Fdl frei. Wenn erforderlich mit definierten Einschränkungen (reduzierte Geschwindigkeit/max. Distanz).
14. Der Fdl erteilt dem Lf anschliessend die Zustimmung zur Weiterfahrt.
15. IZ ZKE organisiert weitere Massnahmen (Nachkontrolle, ao. Halt, Aussetzen eines Fahrzeuges nach Tagesleistung, Verständigung EVU, Anpassung CIS-Daten durch EVU, etc.).