Besetzt

Einfahrt in ein besetztes Gleis

Verständigung

Geschwindigkeiten

  • Vmax 40km/h ab der Geschwindigkeitsschwelle
  • Ab Bremswegentfernung nach der Geschwindigkeitsschwelle ist mit Fahrt auf Sicht zu fahren
  • Fahrzeuge dürfen frühestens 200m nach der Geschwindigkeitsschwelle aufgestellt sein (Ausnahmen im 301.21)
  • Direktes Anfahren

    Zugelassenes Rollmaterial
  • Pendelzüge mit höchstens 32 Achsen
  • Pendelzüge mit EP-Bremse
  • Triebzüge mit EP-Bremse
  • alleinfahrende Triebfahrzeuge
  • Betriebliche Bedingungen
  • nach eindeutiger Aufforderung oder
  • bei Fahrzeugen mit automatischer Kupplung, gemäss Arbeitseinteilung oder vorgängiger Verständigung, sofern das stehende Fahrzeug in der Parkstellung und kuppelbereit ist
  • Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, darf erst nach einem kurzen Halt und anschliessender Aufforderung angefahren werden
  • Bei Zügen mit Türverriegelung sind die Türen erst nach dem Anfahren freizugeben
  • Beschränkt ausnützbares Gleis

    Ein beschränkt ausnützbares Gleis kann ohne Einschränkung bis zum normalen, jedoch nicht bis zum spätesten Halteort befahren werden.

    Als Einfahrt in ein beschränkt ausnützbares Gleis gilt:
  • Einfahrt gegen ein Stumpengleis bzw. Stumpengleissignal
  • Einfahrt gegen ein Halt zeigendes Zwergsignal
  • Einfahrt in ein Gleis, das höchstens bis zum Sicherheitszeichen der ersten falsch stehenden Weiche befahren werden darf
  • Beschränkt ausnützbare Gleise sind in der Streckentabelle gekennzeichnet
    Das Zeichen hat keine Bedeutung, wenn das Ausfahrsignal für den einfahrenden Zug Fahrt zeigt